Das Erbe des Hans Jochen Vogel

Am 3. Februar 2026 wäre Hans Jochen Vogel 100 Jahre alt geworden. 1960 wurde er, mit gerade einmal 34 Jahren, zum Münchner Oberbürger- meister gewählt. Der bislang jüngste Oberbürger- meister in unserer Stadtgeschichte. In Folge wurde er Präsident des bayerischen und des deutschen Städtetags Als “Vater” der Olympischen Spiele in München 1972 ist er vielen im Gedächtnis geblieben.

Was vielen vielleicht nicht so im Bewusstsein ist, dass er Zeit seines Lebens ein bedeutender Vordenker der Stadtentwicklung und des Bodenrechtes war.

1971 brachte er gemeinsam mit dem Bundesbauminister Lauritz Lauritzen das Städtebauförderungsgesetz auf den Weg - die Grundlage bis heute auch für Stadtentwicklungsmaßnahmen.

1972 schrieb er einen wegweisenden Artikel in der “Neuen Juristischen Wochenschrift” mit dem Titel Bodenrecht und Stadtentwicklung. Hier legte er die rechtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen für die Bekämpfung der Bodenspekulation dar:
“Unsere Städte sind in Gefahr, sich in gigantische aber seelenlose Produktions- und Konsummaschinen zu verwandeln, aus denen alles weichen muß, was der Maximierung der Produktion und des Konsums im Wege steht.
Wer diese Krise meistern will, muss das ökonomische Prinzip in seine Schranken verweisen, muss es dem Primat der Politik unterordnen und dafür sorgen, dass es nicht herrscht, sondern dient. Zwei Reformen sind dabei besonders dringlich: Eine Steuerreform, die den Zuwachs des privaten Konsums zu gunsten der Gemeinschaftsinvestition bremst, und eine Reform unseres Bodenrechts.”

Weiter heißt es dort:

“Greift die Stadt Kraft Ihrer Planungshoheit ein, muss sie den Verkehrswert entschädigen, und der richtet sich wiederum nach der Nutzung mit dem höchsten Erstrag - und dies selbst dann, wenn der Eigentümer von seinem Baurecht überhaupt keinen Gebrauch gemacht hat. DIe Verödung unserer Innenstädte, die Verdrängung der Wohnbevölkerung aus den Innenstadtgebieten, die Zerstörung schutzwürdiger alter Bausubstanz hat hier ihre Wurzel.”

Leider konnte er sich damals nicht mit seinen insbesondere steuerlichen und Bodenreformideen durchsetzen.

Aber die Erkenntnis, dass für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, Eingriffe der öffentlichen Hand notwendig sind, mündete schließlich im Städtebauförderungsgesetz (heute ins Bundesbaugesetz integriert).

Dort wurde erstmals die Idee von Stadtentwicklungsmassnahmen (SEM) eingeführt:

“Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, werden nach den Vorschriften dieses Teils vorbereitet und durchgeführt.” (§165 (1) BauGB) und weiter:

Seit fast einer Generation versucht nun die Stadt München im Bereich der SEM Nord in Verhandlungen mit den Eigentümern der entsprechenden Grundstücken eine einvernehmliche Lösung herzustellen. Im Bereich der SEM Nord-Ost sehen wir eine ähnliche Entwicklung.

Wir denken, dass hier die Verantwortlichen seit Jahren nicht entschlossen genug vorgegangen sind. Man drückt sich das Wort “Enteignung” in die Debatte einzubringen. Dieses wird zwar in Zusammenhang mit Stadtentwicklungsmass- nahmen zwar selten genutzt ist aber schon seit 1972 elementarer Teil des Gesetzes:

“Die Enteignung ist im städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Bebauungsplan zugunsten der Gemeinde oder des Entwicklungsträgers zur Erfüllung ihrer Aufgaben zulässig. Sie setzt voraus, dass der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des Grundstücks zu angemessenen Bedingungen bemüht hat.” (§ 169 (3) BauGB)

Aus unserer Sicht ist es leider derzeit das einzige Mittel um die Bodenspekulation zu stoppen und neuen bezahlbaren Wohnraum zu errichten. Die gesetzlichen Grenzen sind eingehalten. Warum wird nicht in entschlossener Art und Weise vorgegangen. Für andere Bauvorhaben wie Bundestrassen oder Autobahnen finden regelmäßig solche Enteignungen statt, warum soll es ausgerechnet beim dringend benötigten Wohnungsbau nicht gehen?

Stattdessen hat der Oberbürgermeister vor Kurzem die SEM Maßnahmen in München, ohne den Stadtrat zu befragen, einseitig als gescheitert erklärt. Und will jetzt wieder alles auf Anfang stellen. Das ist ein Skandal. Hans Jochen Vogel würde im Grabe rotieren. Daher überreichen wir heute Hans-Jochen Vogels Spätwerk und geistiges Erbe an die Vertreter der Stadt und fordern sie auf endlich entschieden gegen jede Art von Bodenspekulation in München vorzugehen und die SEM Nord und Nord-Ost beschleunigt voranzutreiben.

Daher haben wir uns entschlossen heute am Rathaus das Erbe des Hans Jochen Vogel zu übergeben.