§106 der bayerischen Verfassung
(1.) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2.) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
(3.) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.
Wir fordern
- Abschaffung der Modernisierungsumlage
- Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau
- Eine Verschärfung und rechtssichere Umsetzung der Mietpreisbremse
- Einbeziehung von Bestandsmieten in den Mietspiegel
- Verbot der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen
- Eine stärkere Förderung von genossenschaftlichem Bauen und Wohnen
- Ausweitung und besseren Schutz von Erhaltungssatzungsgebieten
- Konsequentere und härtere Bestrafung von Zweckentfremdung und Verstößen gegen den Denkmalschutz durch eine Verschärfung der Gesetze
- Bodenpolitik und die Grundsteuerreform müssen sich am Gemeinwohl orientieren